Zu den rechtlichen Dokumenten

Unterauftragsverarbeiter

Stand: August 2026 · gültig für AVV-Version 2.0

Diese Seite ist die jeweils aktuelle Fassung der Anlage B zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) der Advertal GmbH. Sie erfüllt unsere Informationspflicht aus § 6 Abs. 2 der AVV gegenüber allen Verantwortlichen.

B.1 Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Die nachfolgend aufgeführten Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag der Advertal GmbH und damit mittelbar im Auftrag unserer Kunden. Sie gelten mit Abschluss der AVV als genehmigt.

Unternehmen und Sitz Leistung und Zweck Ort der Verarbeitung Garantie für Drittlandtransfer
ActiveCampaign, LLC
1 N Dearborn St, Chicago, IL 60602, USA
Bereitstellung, Hosting und Betrieb der CRM-, Marketing-Automation- und E-Mail-Marketing-Plattform ActiveCampaign einschließlich Speicherung und Verarbeitung aller im Account befindlichen Daten EU (AWS-Rechenzentren) sowie USA; die Region wird von ActiveCampaign zugeordnet EU-U.S. Data Privacy Framework (zertifiziert) sowie Standardvertragsklauseln Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter), vereinbart als Schedule 2 zum Partner Data Processing Addendum
Google Ireland Limited / Google LLC
(Google Workspace)
E-Mail-Kommunikation, Dokumenten- und Dateiablage im Rahmen der Support- und Vertragsdurchführung, soweit dabei personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeitet werden EU/EWR; Zugriff aus Drittländern möglich Standardvertragsklauseln im Google-Cloud-Datenverarbeitungszusatz; EU-U.S. Data Privacy Framework

ActiveCampaign setzt ihrerseits Unterauftragsverarbeiter ein, unter anderem Amazon Web Services, Cloudflare, Snowflake, Zendesk, Twilio, OpenAI und AWS Bedrock sowie eigene Konzerngesellschaften in Irland, Polen, Australien, Brasilien, Costa Rica und Mexiko. Die jeweils aktuelle Liste veröffentlicht ActiveCampaign unter activecampaign.com/legal/subprocessors.

B.2 Dienstleister im eigenen Verantwortungsbereich

Die nachfolgenden Dienstleister setzen wir zur Abwicklung unserer eigenen Geschäftsbeziehung zum Kunden ein. Insoweit ist die Advertal GmbH selbst Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; es handelt sich nicht um Unterauftragsverarbeiter im Sinne der AVV. Wir führen sie hier zur Transparenz auf.

Unternehmen Zweck Verarbeitete Daten
Stripe, Inc. / Stripe Payments Europe Ltd. Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Verwaltung von Vertrags- und Zahlungsinformationen Ansprechpartner-, Rechnungs-, Vertrags- und Zahlungsdaten
Google Ireland Limited / Google LLC (Google Cloud) Betrieb der Website advertal.de und des dazugehörigen Redaktionssystems (Rechenzentrum Frankfurt am Main, europe-west3) Server-Protokolldaten der Website-Besucher; keine Kundendaten aus ActiveCampaign, da die Plattform ausschließlich von ActiveCampaign betrieben wird
Calendly LLC Terminvereinbarung und Terminverwaltung Name, E-Mail-Adresse, Termin- und Kalenderinformationen
Google Ireland Limited (Google Workspace) Allgemeine Geschäftskorrespondenz und interne Verwaltung Kontakt- und Kommunikationsdaten der Ansprechpartner

Zur Einordnung von Google Cloud: Dort läuft ausschließlich unsere eigene Website. Personenbezogene Daten aus Ihrem ActiveCampaign-Account werden dort weder gespeichert noch verarbeitet – die Plattform betreibt ActiveCampaign (siehe B.1). Sollte Advertal künftig einen Kundenbereich mit personenbezogenen Daten unserer Kunden anbieten, wird Google Cloud insoweit zum Unterauftragsverarbeiter und in Abschnitt B.1 aufgenommen; wir kündigen das nach § 6 der AVV vorab an.

Änderungen und Widerspruch

Neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Einsatz an – auf dieser Seite und, sofern angemeldet, per E-Mail. Verantwortliche können der Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen (§ 6 Abs. 2 und 3 der AVV).

Benachrichtigung über Änderungen abonnieren oder widersprechen: datenschutz@advertal.de

Änderungshistorie

Datum Änderung
August 2026 Erstveröffentlichung als Anlage B zur AVV Version 2.0. Trennung zwischen Unterauftragsverarbeitern (B.1) und Dienstleistern im eigenen Verantwortungsbereich (B.2); Stripe und Calendly nach B.2 überführt.