Präambel
Die Advertal GmbH, August-Bebel-Straße 3, 08412 Werdau, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35712 (nachfolgend „Advertal"), ist offizieller Reseller- und Supportpartner der ActiveCampaign, LLC und erbringt Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen rund um E-Mail-Marketing, Marketing-Automatisierung und Vertrieb.
Advertal betreibt keine eigene Softwareplattform und keine eigene technische Infrastruktur für die Software ActiveCampaign. Deren technische Bereitstellung, Hosting, Datenspeicherung und Betrieb erfolgen ausschließlich durch ActiveCampaign, LLC.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Advertal und ihren Kunden über Leistungen des Advertal Partner-Netzwerks sowie über Beratungs- und Schulungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Advertal und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Advertal ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen Leistungen erbringt.
(2) Advertal schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Advertal ist berechtigt, hierfür einen Nachweis zu verlangen, insbesondere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, und den Vertragsschluss bis zur Vorlage zurückzustellen.
(4) Für die Rangfolge der Vertragsbestandteile gilt, jeweils vorrangig vor den nachfolgenden:
- die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nebst Anlagen, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist;
- das Service-Level-Agreement, soweit ein solches geschlossen ist;
- das jeweilige Angebot nebst Leistungsbeschreibung;
- diese AGB.
(5) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Advertal hält frühere Fassungen zum Abruf bereit.
§ 2 Leistungen von Advertal im Überblick
(1) Advertal erbringt Leistungen in zwei Bereichen:
- Advertal Partner-Netzwerk: Verwaltung und Abrechnung der Softwarelizenz ActiveCampaign sowie deutschsprachiger Support (§ 3);
- Beratungsleistungen: Schulung sowie Full-Service-Umsetzung (§ 4).
(2) Beide Leistungsbereiche können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Advertal schuldet die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Ein Werk wird nur geschuldet, soweit dies im Angebot ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
(4) Die Anbindung an das Internet, die Netzwerkverbindung sowie funktionsfähige Hard- und Software auf Seiten des Kunden liegen in dessen Verantwortungsbereich und sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Advertal Partner-Netzwerk
(1) Im Rahmen des Partner-Netzwerks verwaltet Advertal die Softwarelizenz ActiveCampaign des Kunden über das Advertal Reseller-Portal, rechnet sie gegenüber dem Kunden ab und erbringt deutschsprachigen Support. Der Kunde kann einen neuen ActiveCampaign-Account über Advertal starten oder einen bestehenden Account mit dem Partner-Netzwerk verknüpfen.
(2) Die Software wird von ActiveCampaign, LLC bereitgestellt und betrieben. Für die Nutzung der Software gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von ActiveCampaign im Verhältnis zwischen dem Kunden und ActiveCampaign. Advertal ist nicht Betreiberin der Software.
(3) Advertal stellt die Software zu denselben Listenpreisen in Rechnung, die ActiveCampaign für den jeweiligen Tarif erhebt. Ändert ActiveCampaign ihre Preise oder ihren Leistungsumfang, gibt Advertal diese Änderung weiter; § 7 Abs. 6 gilt entsprechend.
(4) Umfang und Qualität des Supports richten sich, soweit ein Service-Level-Agreement geschlossen ist, nach diesem. Ohne gesondertes Service-Level-Agreement erbringt Advertal den Support im Rahmen ihrer üblichen Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Advertal.
(5) Advertal erhält vom Kunden die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsberechtigungen auf dessen ActiveCampaign-Account. Für die dabei erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 14.
(6) Die Verknüpfung des ActiveCampaign-Accounts mit dem Partner-Netzwerk kann von beiden Parteien jederzeit in Textform beendet werden. Nach erfolgreicher Entkopplung wird der Account unmittelbar wieder direkt durch ActiveCampaign geführt; Advertal verliert ab diesem Zeitpunkt sämtliche administrativen Zugriffsrechte.
(7) Advertal schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Funktionsfähigkeit oder die Zustellrate der Software ActiveCampaign und haftet nicht für deren Einschränkungen, Ausfälle, Leistungsänderungen oder Einstellung, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Advertal informiert den Kunden unverzüglich, sobald ihr solche Umstände bekannt werden, und unterstützt ihn bei der Eskalation gegenüber ActiveCampaign.
§ 4 Beratungsleistungen
(1) Advertal bietet Beratungsleistungen in zwei Ausprägungen an:
- Schulung: strukturierte Vermittlung von Kenntnissen zur Nutzung von ActiveCampaign und zu E-Mail-Marketing, Marketing-Automatisierung und Vertrieb, in der Regel in wiederkehrenden Terminen und mit begleitenden Unterlagen;
- Full-Service: Konzeption, Aufbau, Betreuung und Optimierung von Automationen, Kampagnen, Listen, Segmentierungen, Formularen und vergleichbaren Elementen innerhalb des Kundenaccounts.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie ein etwaiges monatliches Stundenkontingent ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Die Vergütung erfolgt als feste monatliche Pauschale. Eine Mindestabnahme besteht nicht. Nicht in Anspruch genommene Kontingente eines Abrechnungszeitraums verfallen und werden nicht erstattet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, erbringt Advertal nur nach vorheriger Abstimmung in Textform und rechnet sie nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen ab.
(5) Advertal schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Reichweiten-, Zustell- oder Konversionsergebnisse. Nicht Gegenstand der Beratungsleistungen sind Rechtsberatung und Datenschutzberatung.
(6) Advertal ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Dritte einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme in Textform zustande. Ein Angebot von Advertal ist freibleibend, sofern es nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet ist. Die Annahme kann auch durch Zahlung des im Angebot genannten Entgelts oder durch Nutzung der Leistungen erfolgen.
(2) Die im Rahmen des Bestell- oder Anmeldevorgangs getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Änderungen, insbesondere der Firmierung, Anschrift, Rechnungs- oder Kontaktdaten, teilt der Kunde Advertal unverzüglich mit.
(3) Schließt eine natürliche Person den Vertrag im Namen eines Unternehmens, sichert sie zu, hierzu bevollmächtigt zu sein.
(4) Zur Nutzung der Leistungen berechtigt sind der Kunde sowie dessen Beschäftigte und Beauftragte. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist ohne vorherige Zustimmung von Advertal in Textform nicht gestattet.
(5) Stellt Advertal dem Kunden einen Zahlungslink zur Verfügung, kommt der Vertrag mit dem Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Der Kunde bestätigt dabei ausdrücklich die Geltung dieser AGB einschließlich der nach § 14 einbezogenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Beginnt die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt, gelten diese Bedingungen bereits ab Vertragsschluss.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Es besteht keine Kündigungsfrist. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch um feste Zeiträume.
(2) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an support@advertal.de genügt. Stellt Advertal eine Kündigungsfunktion in einem Kundenbereich bereit, kann die Kündigung auch darüber erklärt werden.
(3) Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin erbringt Advertal die vereinbarten Leistungen unverändert weiter; eine anteilige Erstattung der Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt keine weitere Abbuchung.
(4) Beispiel zur Klarstellung: Kündigt der Kunde am 12. eines Monats bei monatlicher Abrechnung, endet der Vertrag zum Ablauf desselben Monats. Die Leistungen stehen bis dahin zur Verfügung, eine weitere Zahlung fällt nicht an.
(5) Leistungen des Partner-Netzwerks sind an die ActiveCampaign-Lizenz gekoppelt. Endet die Lizenz, endet insoweit auch dieser Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Beendigung der Verknüpfung des Accounts mit dem Partner-Netzwerk richtet sich nach § 3 Abs. 6.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach Hinweis der anderen Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht;
- der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt.
(7) Nach Beendigung des Vertrages wickeln beide Parteien das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß ab. Advertal ist berechtigt, Daten des Kunden, die sich in ihrem eigenen Verantwortungsbereich befinden, 30 Tage nach Vertragsende endgültig zu löschen; auf die bevorstehende Löschung weist Advertal den Kunden zuvor in Textform hin. Die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu Löschung und Rückgabe bleiben unberührt und gehen vor.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellprozess.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder nicht gedeckte Zahlungsmittel fällt eine Bearbeitungspauschale von 7,50 Euro an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Advertal nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der Forderung auszusetzen. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Advertal ist berechtigt, die Vergütung für Beratungsleistungen sowie die weitergegebenen Lizenzentgelte anzupassen. Advertal kündigt eine Anpassung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen; auf dieses Recht weist Advertal in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung ab dem angekündigten Zeitpunkt.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde verwahrt die ihm überlassenen Zugangsdaten sicher, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und teilt Advertal eine ihm bekannt gewordene unberechtigte Nutzung unverzüglich mit.
(2) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten in die Software ein, verletzt keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter und prüft Daten vor der Versendung auf schädliche Inhalte, insbesondere Schadsoftware.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte, die Rechtmäßigkeit und die Herkunft der von ihm verarbeiteten Daten allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass für jede Kontaktaufnahme, namentlich für E-Mail-Werbung, die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Erlaubnistatbestände vorliegen und nachweisbar dokumentiert sind (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO). Advertal beschafft, liefert und reichert keine Adress- oder Kontaktdaten an.
(4) Der Kunde stellt Advertal von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden beruhen. Dies gilt nicht, soweit Advertal den Verstoß zu vertreten hat.
(5) Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich und rechtzeitig, benennt einen Ansprechpartner mit den erforderlichen Entscheidungsbefugnissen sowie eine Vertretung und meldet Störungen unverzüglich. Verzögerungen, die auf einer unterbliebenen oder verspäteten Mitwirkung beruhen, hat Advertal nicht zu vertreten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
(6) Advertal ist berechtigt, Konten, die über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nicht genutzt werden, nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist zu deaktivieren und anschließend zu löschen.
§ 9 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
(1) An Schulungsunterlagen, Vorlagen, Konzepten, Checklisten, Aufzeichnungen und sonstigen von Advertal erstellten Materialien stehen Advertal sämtliche Rechte zu. Advertal räumt dem Kunden hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung für die eigenen internen Zwecke seines Unternehmens ein. Dieses Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder Verwertung der Materialien gegenüber Dritten sowie ihre Verwendung zur Erstellung eigener Schulungs- oder Beratungsangebote sind ohne vorherige Zustimmung von Advertal in Textform nicht gestattet.
(3) An den im Account des Kunden erstellten Konfigurationen, Automationen, Kampagnen, Listen, Segmenten und Auswertungen stehen die Rechte dem Kunden zu. Der Kunde kann diese nach Vertragsende uneingeschränkt weiternutzen.
(4) Aufzeichnungen von Schulungsterminen erfolgen nur mit Zustimmung aller Teilnehmenden. Advertal stellt Aufzeichnungen, soweit angefertigt, dem Kunden zur internen Nutzung nach Absatz 1 zur Verfügung.
(5) Ermöglicht der Kunde Dritten die Nutzung der Leistungen oder Materialien außerhalb dieser Bestimmungen, ist Advertal berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§ 10 Referenznennung
Advertal darf Namen, Marken und Logos des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform zu Referenz- und Werbezwecken verwenden. Die Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Advertal entfernt die Nennung dann innerhalb einer angemessenen Frist aus den von ihr kontrollierten Medien.
§ 11 Störungen und höhere Gewalt
(1) Über eine geplante Unterbrechung der Leistungserbringung informiert Advertal den Kunden rechtzeitig im Voraus in Textform.
(2) Fällt die Leistungserbringung aus technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse wie Aufruhr, Feuer, Hochwasser, Terror, Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerischer Auseinandersetzungen, bewaffneter Konflikte oder des Ausfalls von Kommunikationsnetzwerken aus, sind beide Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Die Parteien teilen sich solche Umstände unverzüglich mit.
(3) Dauert ein Ereignis nach Absatz 2 länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall anteilig erstattet.
§ 12 Gewährleistung
(1) Advertal erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik und den allgemeinen Branchenstandards.
(2) Advertal übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen bestimmten Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen, und gewährleistet insbesondere keine Leistungsverbesserungen, Umsatz- oder Reichweitensteigerungen.
(3) Auskünfte und Empfehlungen, die der Kunde im Rahmen einer Supportanfrage erhält, begründen ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung keine eigenständigen Gewährleistungsrechte.
(4) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Advertal haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Advertal auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Advertal für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Nettovergütung für Beratungs- und Serviceleistungen und insgesamt auf den doppelten Betrag begrenzt. Lizenzentgelte, die Advertal an ActiveCampaign weiterleitet, bleiben bei der Berechnung außer Betracht.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(6) Advertal haftet nicht für Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, sowie für Ereignisse nach § 11 Abs. 2.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Advertal.
(8) Für die Haftung wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten gilt ausschließlich die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen finden insoweit keine Anwendung. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(9) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und Absatz 8; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Datenschutz
(1) Soweit Advertal im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere bei Zugriffen auf den ActiveCampaign-Account des Kunden, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO und auf Weisung des Kunden tätig. Die Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter advertal.de/rechtliches. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages und wird mit dem Vertragsschluss nach § 5 einbezogen; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Im Datenschutzrecht geht sie diesen AGB vor. Auf Wunsch stellt Advertal dem Kunden ein unterzeichnetes Exemplar zur Verfügung; die Anforderung ist über advertal.de/rechtliches/avv möglich. Die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist ebenfalls dort abrufbar; Änderungen richten sich nach § 6 der Vereinbarung.
(2) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich und informiert diese über eine eigene Datenschutzerklärung.
(3) Für die Verarbeitung der Vertrags-, Rechnungs- und Ansprechpartnerdaten des Kunden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses ist Advertal selbst Verantwortliche. Die Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Advertal.
(4) Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ist nicht Gegenstand der Leistungen. Beabsichtigt der Kunde eine solche Verarbeitung, teilt er dies Advertal vorab mit.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien halten alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim, verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages und machen sie Dritten nicht zugänglich. Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, hat deren Voraussetzungen darzulegen.
(3) Informationen dürfen an Beschäftigte, an einer Berufsverschwiegenheitspflicht unterliegende externe Berater sowie an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG weitergegeben werden, soweit dies für die Zusammenarbeit erforderlich ist und die Empfänger entsprechend verpflichtet werden.
(4) Die Verpflichtungen bestehen für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort. Eine gesondert geschlossene Geheimhaltungsvereinbarung geht diesem Paragraphen vor.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Advertal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Leistungen oder geänderte Marktverhältnisse erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Advertal kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist dabei auf die Änderungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht er, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
(4) Ein einseitiges Recht von Advertal, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zu ändern, besteht nicht. Unberührt bleiben Änderungen, die auf Änderungen der Software ActiveCampaign durch ActiveCampaign, LLC beruhen und die Advertal nicht zu vertreten hat.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Advertal auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist zulässig und Advertal anzuzeigen.
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in Angeboten von Advertal, insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungszielen und Mitwirkungspflichten, gehen diesen AGB vor. Im Übrigen ergänzen sie sich.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Advertal. Advertal ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(7) Vertragssprache ist Deutsch.
(8) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten. § 139 BGB ist abbedungen.
(9) Diese Fassung gilt für alle ab dem 21. August 2026 geschlossenen Verträge. Für zuvor geschlossene Verträge gilt sie, sobald der Kunde ihr zugestimmt hat – ausdrücklich, durch Bestätigung im Rahmen einer Zahlung nach § 5 Abs. 5 oder nach Maßgabe von § 16. Bis dahin bleibt die zuvor vereinbarte Fassung maßgeblich. Die nach § 14 einbezogene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt hiervon unabhängig auch für bereits zuvor begonnene Verarbeitungen (rückwirkende Geltung nach ihrer Präambel).
Frühere Fassung: Die bis zum 20. August 2026 veröffentlichte Fassung vom 29.04.2026 bleibt unter advertal.de/rechtliches/archiv/agb-2026-04-29 abrufbar, weil unterzeichnete Verträge auf sie verweisen.
Advertal GmbH · August-Bebel-Straße 3 · 08412 Werdau · Amtsgericht Chemnitz, HRB 35712 · USt-ID DE360116610 · support@advertal.de · datenschutz@advertal.de
