Kostenloses Werkzeug · Rechtsstand 2026
Gehalt eingeben, Aufschlüsselung erhalten – und dazu die beiden Zahlen, die sonst fehlen: was eine Gehaltserhöhung netto bringt und was die Stelle den Arbeitgeber kostet.
Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,90 Prozent. Der genaue Satz steht auf der Seite deiner Krankenkasse und macht bei 4.000 Euro Brutto schnell zehn Euro im Monat aus.
Das bleibt im Monat
33,34 % gehen ab · 3.500,00 € brutto
Was eine Gehaltserhöhung netto bringt
Davon kommen 109,75 € netto an – das sind 54,87 Prozent. Die übrigen 90,25 € gehen an Steuer und Sozialversicherung.
Der Anteil sinkt mit steigendem Einkommen, weil der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro höher ist als der Durchschnittssatz. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigt er wieder, weil dort keine Sozialabgaben mehr anfallen.
Was dein Arbeitgeber zahlt
Ohne Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage, die je nach Betrieb hinzukommen. Zwischen deinen 2.333,25 € und den 4.240,25 € Kosten liegen 1.907,00 € – gut zu wissen, bevor man über Gehalt spricht.
Dein Gehalt verlässt deinen Browser nicht. Gerechnet wird auf deinem Gerät – es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Steuerteil führt den amtlichen Programmablaufplan zur Lohnsteuer 2026 des Bundesfinanzministeriums aus; acht Fälle wurden gegen den offiziellen Rechner geprüft und stimmten auf den Cent. Das Ergebnis ist trotzdem eine Rechenhilfe und keine Entgeltabrechnung: Betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und sonstige Bezüge bleiben außen vor.
Vom Bruttolohn gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab: 9,3 Prozent Rente, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag Krankenversicherung und 1,8 Prozent Pflege. Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I bleiben 2026 rund 2.054 Euro netto.
Stand der Angaben: 27. August 2026 · geprüft von Advertal, offizieller ActiveCampaign-Partner seit 2017



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Es gibt keine Formel für die Lohnsteuer. Was es gibt, ist der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht – rund 300 Rechenschritte mit Verzweigungen, Zwischengrößen und Rundungsregeln, die auf den Cent festgelegt sind.
Jeder Rechner, der stattdessen mit dem Einkommensteuertarif aus § 32a EStG hantiert und die Vorsorgepauschale schätzt, liegt daneben – meist um ein paar Euro, in ungünstigen Fällen um mehr.
Diese Seite führt deshalb den amtlichen Plan aus. Er liegt als Pseudocode vor und wurde maschinell in den Code dieser Seite übersetzt, nicht abgetippt. Anschließend haben wir acht Fälle am offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums gegengeprüft – vom Minijob-Rand bis über beide Beitragsbemessungsgrenzen hinaus. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stimmten jedes Mal auf den Cent.
Was bleibt, sind die Grenzen der Sache selbst: Betriebliche Altersvorsorge, Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile, eingetragene Freibeträge und einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld verändern das Ergebnis. Sie stecken in keiner Brutto-Netto-Rechnung, die nur ein Bruttogehalt kennt.
Die Arbeitnehmeranteile. Der Arbeitgeber zahlt bei Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung noch einmal dieselbe Summe obendrauf.
| Beitrag | Anteil Arbeitnehmer | Bis zu welchem Entgelt | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € im Monat | Gesamtsatz 18,6 %, hälftig geteilt. Die Grenze gilt seit 2025 bundeseinheitlich. |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € im Monat | Gesamtsatz 2,6 %, hälftig geteilt. |
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,50 € im Monat | Bei 2,9 % Zusatzbeitrag also 8,75 %. Der Satz ist kassenindividuell. |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, kinderlos 2,4 % | 5.812,50 € im Monat | In Sachsen 2,3 %. Ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger, bis zum fünften. |
| Lohnsteuer | nach Steuerklasse | keine Grenze | Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €, der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt bei 69.879 €. |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | ab 20.350 € Jahreslohnsteuer | Rund 90 Prozent zahlen ihn seit 2021 nicht mehr. |
Beitragssätze und Bemessungsgrenzen nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, geprüft am 27.08.2026.
Wer einen Brutto-Netto-Rechner öffnet, will meistens etwas anderes wissen. Zwei Fragen kommen fast immer dahinter – und die meisten Rechner beantworten keine davon.
„Was bringt mir die Gehaltserhöhung?" Von hundert Euro mehr bleiben nicht hundert mal die eigene Nettoquote. Auf jeden zusätzlichen Euro liegt der Steuersatz höher als auf den Durchschnitt – das ist der Grenzsteuersatz. In der Mitte der Einkommensskala kommen von hundert Euro brutto oft nur um die fünfzig Euro netto an. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen wird es wieder besser, weil dort keine Sozialabgaben mehr anfallen.
„Was koste ich eigentlich?" Der Arbeitgeber zahlt auf das Brutto noch einmal seinen Anteil zur Sozialversicherung – bei 3.500 Euro brutto sind das gut 740 Euro. Wer in ein Gehaltsgespräch geht, sollte die Zahl kennen: Zwischen dem eigenen Netto und den Kosten der Stelle liegt annähernd der doppelte Betrag.
Beides steht im Rechner oben, direkt unter dem Ergebnis.
Zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt. Dort zahlt der Arbeitnehmer verminderte Sozialabgaben, ohne dass sein Versicherungsschutz darunter leidet – der Arbeitgeber trägt den Unterschied.
Technisch geschieht das über eine Rechengröße: Die Beiträge werden nicht auf das tatsächliche Entgelt berechnet, sondern auf einen niedrigeren fiktiven Betrag. Bei 603,01 Euro liegt er bei rund 399 Euro, bei 2.000 Euro entspricht er wieder genau dem Entgelt. Der Übergang ist stufenlos – bei 2.000,01 Euro ändert sich am Nettobetrag praktisch nichts.
Die Formel steht in § 20 Absatz 2a SGB IV, der Faktor F liegt 2026 bei 0,6619. Der Rechner oben wendet sie an und sagt es dazu, sobald das eingegebene Entgelt im Bereich liegt.
Das Gehalt gehört zu den empfindlichsten Angaben, die jemand in ein Formular tippt. Die meisten Brutto-Netto-Rechner schicken es trotzdem an einen Server – zusammen mit Steuerklasse, Kinderzahl, Konfession und Bundesland. In Summe ist das ein ziemlich vollständiges Bild einer Person.
Dieser Rechner tut das nicht. Der amtliche Programmablaufplan läuft als Code in deinem Browser; es geht keine Anfrage hinaus, wenn du eine Zahl änderst. Nachprüfen lässt sich das in den Entwicklerwerkzeugen unter „Netzwerk" – dort bleibt es still.
Ein Nebeneffekt, der im Alltag mehr zählt als das Prinzip: Das Ergebnis steht sofort da. Es gibt keinen Knopf „Berechnen" und keine Wartezeit, weil nichts unterwegs ist.
Der Unterschied, den kaum jemand kennt
ActiveCampaign kostet über das Advertal Partner-Netzwerk exakt so viel wie im Direktbezug. Du startest deinen Account über uns oder verknüpfst deinen bestehenden; Preis und Funktionsumfang bleiben unverändert. Dazu bekommst du einen persönlichen Ansprechpartner auf Deutsch – ohne Aufschlag, ohne zusätzliche Vertragsbindung. Der offizielle Support von ActiveCampaign bleibt dir daneben erhalten.
In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, kinderlos und bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent bleiben 2026 rund 2.054 Euro netto. Davon gehen 293,08 Euro Lohnsteuer ab und 652,50 Euro Sozialabgaben. Mit Kindern, in einer anderen Steuerklasse oder bei einer günstigeren Krankenkasse verschiebt sich das teils deutlich – der Rechner oben zeigt deinen Fall.
Der Steuerteil führt den amtlichen Programmablaufplan zur Lohnsteuer 2026 des Bundesfinanzministeriums aus – dasselbe Verfahren, das auch dein Arbeitgeber anwenden muss. Acht Fälle wurden gegen den offiziellen Rechner des Ministeriums geprüft und stimmten auf den Cent. Nicht enthalten sind betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, eingetragene Freibeträge und einmalige Zahlungen.
Die Sozialabgaben des Arbeitnehmers liegen bei rund 21 Prozent, solange das Entgelt unter den Beitragsbemessungsgrenzen bleibt. Dazu kommt die Lohnsteuer, deren Anteil mit dem Einkommen steigt. In der Summe sind es bei 3.000 Euro etwa 32 Prozent, bei 5.000 Euro etwa 37 und bei 9.000 Euro etwa 42 – weil die Sozialabgaben ab den Grenzen nicht weiter mitwachsen.
Weil auf den zusätzlichen Euro der Grenzsteuersatz liegt und nicht der Durchschnittssteuersatz. Der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen bis auf 42 Prozent, dazu kommen die Sozialabgaben. In der Mitte der Einkommensskala kommen von hundert Euro brutto deshalb häufig nur um die fünfzig Euro netto an. Der Rechner oben rechnet das für deinen Fall aus.
Er wird hälftig getragen, du zahlst also die Hälfte des kassenindividuellen Satzes. Bei 4.000 Euro brutto bedeutet ein Unterschied von einem Prozentpunkt rund 20 Euro im Monat, also 240 Euro im Jahr. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent; einzelne Kassen liegen deutlich darunter.
Wer das 23. Lebensjahr vollendet hat und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den der Arbeitgeber nicht mitträgt. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um je 0,25 Prozentpunkte, längstens bis zum fünften Kind und nur, solange die Kinder unter 25 sind.
Der Entgeltbereich von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat. Dort zahlt der Arbeitnehmer verminderte Sozialabgaben, weil die Beiträge nicht auf das tatsächliche Entgelt, sondern auf einen niedrigeren fiktiven Betrag berechnet werden – bei 603,01 Euro auf rund 399 Euro. Der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten; die Differenz trägt der Arbeitgeber.
Nein. Die gesamte Rechnung läuft in deinem Browser, es geht keine Anfrage an einen Server, und es wird nichts gespeichert. Nachprüfen lässt sich das in den Entwicklerwerkzeugen unter „Netzwerk": Beim Ändern der Eingaben bleibt es dort still.

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Tom Wenk arbeitet seit 2017 ausschließlich mit ActiveCampaign. Mit Advertal betreut er heute über 200 Unternehmen im deutschsprachigen Raum, sitzt im ActiveCampaign Customer Advisory Board und im Partner Advisory Subcommittee und hat über 280 kostenlose Tutorials zur Plattform veröffentlicht. Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dieser Praxis und aus Quellen, die wir am 27. August 2026 selbst geprüft haben.
Wir arbeiten mit Selbstständigen und Unternehmen im DACH-Raum an dem Teil, der vor dem Umsatz steht: Anfragen, die nachgefasst werden, und Interessenten, die nicht im Postfach versanden.
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