Speisen: einheitlich 7 Prozent
Ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert – seit dem 1. Januar 2026 gelten auf alle Speisen 7 Prozent. Die frühere Ungleichbehandlung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away ist damit beendet.
Kostenloses Werkzeug · Stand August 2026
Einen Betrag eingeben, angeben was er ist – und alle drei Werte stehen da. Dazu die Formel zum Nachrechnen und die passende Excel-Formel zum Kopieren.
Punkt und Komma erkennen wir beide – 1.234,56 und 1234.56 führen zum selben Ergebnis.
Ergebnis
| Netto | 100,00 € |
|---|---|
| Mehrwertsteuer (19 %) | 19,00 € |
| Bruttodeine Eingabe | 119,00 € |
Dieselbe Rechnung in Excel
A1 ist die Zelle mit deinem Betrag. In Google Tabellen funktionieren dieselben Formeln.
Nichts verlässt deinen Browser. Die Rechnung läuft auf deinem Gerät; wir speichern und übertragen keine Beträge. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung – welcher Satz für deine Leistung gilt, entscheidet das Umsatzsteuergesetz.
Um die Mehrwertsteuer zu berechnen, multiplizierst du den Nettobetrag mit dem Steuersatz: 100 € netto × 0,19 ergibt 19 € Mehrwertsteuer und 119 € brutto. Umgekehrt teilst du den Bruttobetrag durch 1,19, um auf netto zu kommen. In Deutschland gelten 19 % als Regelsatz und 7 % als ermäßigter Satz.
Stand der Angaben: 27. August 2026 · geprüft von Advertal, offizieller ActiveCampaign-Partner seit 2017



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Der Rechner oben nimmt dir die Arbeit ab. Wer die Zahlen selbst nachvollziehen will oder sie in einer Rechnung erklären muss, braucht genau vier Formeln. Sie gelten für jeden Steuersatz – 1,19 steht für 19 Prozent, 1,07 für 7 Prozent, 1,20 für die österreichischen 20 Prozent.
Aus 119 € brutto werden nicht 100 € netto, indem man 19 Prozent abzieht. Das ergibt 96,39 € – und damit einen Fehler von 3,61 €.
Der Grund liegt in der Bezugsgröße. Die 19 Prozent beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Im Brutto stecken 119 Prozent des Nettos; die Steuer macht darin nur 15,97 Prozent aus. Wer rückwärts rechnet, muss deshalb teilen statt abziehen.
Genau das ist auch der Punkt, an dem der Dreisatz hilft: Wenn 119 € den 119 Prozent entsprechen, dann ist ein Prozent 1 € – und 100 Prozent sind 100 €. Der Dreisatz führt zum selben Ergebnis wie die Division, macht den Zusammenhang aber sichtbar.
Alle Angaben am 27.08.2026 an amtlichen Quellen geprüft. Welcher Satz für eine konkrete Leistung gilt, steht im jeweiligen Umsatzsteuergesetz – die Tabelle ersetzt keine Steuerberatung.
| Land | Regelsatz | Ermäßigt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % | Seit 1. Januar 2026 gilt 7 % auf alle Speisen in der Gastronomie, auch zum Mitnehmen. |
| Österreich | 20 % | 10 % und 13 % | Seit 1. Juli 2026 zusätzlich 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. |
| Schweiz | 8,1 % | 2,6 % | Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Alle drei Sätze seit 1. Januar 2024. |
Quellen: § 12 UStG und Steueränderungsgesetz 2025 für Deutschland, § 10 UStG und WKO für Österreich, Eidgenössische Steuerverwaltung für die Schweiz.
Die wohl wichtigste Änderung der letzten Jahre für alle, die Speisen verkaufen – und ein häufiger Grund, warum jemand nach der Mehrwertsteuer sucht.
Ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert – seit dem 1. Januar 2026 gelten auf alle Speisen 7 Prozent. Die frühere Ungleichbehandlung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away ist damit beendet.
Für Getränke ändert sich nichts. Ausnahmen sind Wasser und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent – die liegen weiterhin bei 7 Prozent.
Bei Pauschalpreisen aus Speisen und Getränken – Buffet, All-inclusive – muss der Preis aufgeteilt werden. Das Bundesfinanzministerium beanstandet es nicht, wenn 30 Prozent des Entgelts den Getränken zugerechnet werden.
Nicht nur Restaurants und Hotels, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Der Rechner oben gibt die Formel für deine Einstellung direkt zum Kopieren aus. Wer sie selbst aufbauen will – A1 ist dabei die Zelle mit dem Betrag:
Schreib den Ausgangsbetrag in A1. Formatiere die Spalte als Währung, damit Excel nicht rundet, was es nicht runden soll.
In B1 die Formel =A1*1,19 eintragen. Für den ermäßigten Satz entsprechend =A1*1,07.
Umgekehrt =A1/1,19. Nicht =A1*0,81 – das ist der Fehler, der oben beschrieben ist.
Aus dem Netto =A1*0,19, aus dem Brutto =A1-A1/1,19. In Google Tabellen funktionieren dieselben Formeln.
Die drei Begriffe meinen im Alltag dieselbe Steuer, betrachten sie aber aus verschiedenen Blickwinkeln. Das Gesetz kennt nur einen davon.
Umsatzsteuer ist der amtliche Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz. So heißt sie auf jeder Steuererklärung. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung und steht auf Kassenbons und Rechnungen – gemeint ist dasselbe. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlt hast und die du von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen darfst.
Für die Rechnung heißt das: Du führst die Umsatzsteuer ab, die du deinen Kunden berechnest, abzüglich der Vorsteuer, die dir andere berechnet haben. Die Differenz geht ans Finanzamt.
Der Unterschied, den kaum jemand kennt
ActiveCampaign kostet über das Advertal Partner-Netzwerk exakt so viel wie im Direktbezug. Du startest deinen Account über uns oder verknüpfst deinen bestehenden; Preis und Funktionsumfang bleiben unverändert. Dazu bekommst du einen persönlichen Ansprechpartner auf Deutsch – ohne Aufschlag, ohne zusätzliche Vertragsbindung. Der offizielle Support von ActiveCampaign bleibt dir daneben erhalten.
Aus einem Nettobetrag: Betrag mal 0,19. Aus 100 € netto werden 19 € Mehrwertsteuer. Aus einem Bruttobetrag: Betrag durch 1,19 teilen und das Ergebnis vom Brutto abziehen – aus 119 € brutto ergeben sich 100 € netto und 19 € Steuer. Der Rechner oben zeigt beide Wege gleichzeitig.
Multipliziere den Betrag mit 0,19. Von 250 € sind das 47,50 €. Achte darauf, worauf sich die Prozente beziehen: Bei einem Nettobetrag ergibt das die Mehrwertsteuer, bei einem Bruttobetrag dagegen einen Wert, der nicht der enthaltenen Steuer entspricht – dafür musst du durch 1,19 teilen.
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 Prozent oder durch 1,07 bei 7 Prozent. Das Ergebnis ist der Nettobetrag; die Differenz zum Brutto ist die Steuer. Zieh keinesfalls einfach 19 Prozent ab – aus 119 € würden so 96,39 € statt der richtigen 100 €.
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19 für den Regelsatz oder mit 1,07 für den ermäßigten Satz. Aus 500 € netto werden 595 € brutto. In Österreich rechnest du mit 1,20, in der Schweiz mit 1,081.
Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und kulturelle Veranstaltungen. Seit dem 1. Januar 2026 gehören alle Speisen in der Gastronomie dazu, auch zum Mitnehmen. Die vollständige Aufzählung steht in § 12 Absatz 2 UStG und der zugehörigen Anlage 2.
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf auch keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Regelung, und Brutto- und Nettobetrag sind identisch. Im Rechner wählst du dafür den Satz 0 Prozent.
Ja, kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Gerechnet wird über ganze Cent, damit Netto plus Steuer immer exakt den Bruttobetrag ergeben. Ohne diesen Umweg entstehen durch die Gleitkomma-Arithmetik Abweichungen von einem Cent, die auf einer Rechnung auffallen.

Geprüft von
Tom Wenk arbeitet seit 2017 ausschließlich mit ActiveCampaign. Mit Advertal betreut er heute über 200 Unternehmen im deutschsprachigen Raum, sitzt im ActiveCampaign Customer Advisory Board und im Partner Advisory Subcommittee und hat über 280 kostenlose Tutorials zur Plattform veröffentlicht. Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dieser Praxis und aus Quellen, die wir am 27. August 2026 selbst geprüft haben.
Wenn aus dem Rechnen wiederkehrende Abläufe werden sollen – Rechnungsstellung, Zahlungserinnerung, Nachfassen – richten wir das in ActiveCampaign ein. Zwanzig Minuten, unverbindlich, auf Deutsch.
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