Kostenloses Werkzeug · Stand August 2026

Stundenzettel-Rechner: eine Woche, ein Blatt, keine Rechenfehler

Beginn, Ende und Pause eintragen – der Rechner addiert die Woche, rechnet in Industriestunden um und sagt, wenn ein Tag gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Als CSV für Excel oder als Ausdruck zum Unterschreiben.

Stundenzettel wird vorbereitet …

Die tägliche Arbeitszeit ergibt sich aus Ende minus Beginn minus Pause. Aus 9:00 bis 17:30 mit 30 Minuten Pause werden 8:00 Stunden – in Industriestunden 8,00. Wichtig: Ab mehr als sechs Stunden Arbeitszeit verlangt § 4 ArbZG 30 Minuten Pause, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeit ist die Zeit ohne Pausen. Die Anwesenheit im Betrieb ist etwas anderes und wird nicht bezahlt, soweit sie Pause ist.
  • Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
  • Werktäglich sind höchstens 8 Stunden zulässig, ausdehnbar auf 10 – wenn der Schnitt über sechs Monate bei 8 bleibt (§ 3 ArbZG).
  • Zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden liegen (§ 5 ArbZG).
  • Industriestunden sind die Dezimalschreibweise: 7:30 sind 7,50 – nicht 7,30. Diese Verwechslung ist der häufigste Abrechnungsfehler.
  • Arbeitszeit muss erfasst werden. Das ergibt sich seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG – ein eigenes Gesetz dazu gibt es bis heute nicht.

Stand der Angaben: 27. August 2026 · geprüft von Advertal, offizieller ActiveCampaign-Partner seit 2017

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Industriestunden: der Fehler, der bares Geld kostet

Auf der Uhr steht 7:30. In der Abrechnung steht 7,50. Beides ist dieselbe Zeitspanne – und wer die eine Schreibweise für die andere hält, rechnet um zwölf Minuten falsch.

Der Grund ist schlicht: Die Uhr zählt in Sechzigerschritten, die Abrechnung in Hundertsteln. Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde, also 36 Sekunden. Sieben Stunden und dreißig Minuten sind deshalb 7,50 Industriestunden, sieben Stunden und achtzehn Minuten wären 7,30.

Der Umrechnungsweg ist einfach: Minuten durch 60 teilen. Aus 45 Minuten werden 0,75, aus 20 Minuten 0,33, aus 10 Minuten 0,17. Der Rechner oben zeigt beide Werte nebeneinander, damit man beim Übertragen in die Lohnabrechnung nicht die falsche Spalte erwischt.

  • 15 Minuten = 0,25 Industriestunden
  • 20 Minuten = 0,33 Industriestunden
  • 30 Minuten = 0,50 Industriestunden
  • 45 Minuten = 0,75 Industriestunden
  • 50 Minuten = 0,83 Industriestunden

Was das Arbeitszeitgesetz verlangt

Die drei Grenzen, auf die der Rechner prüft. Sie gelten für Arbeitnehmer; Selbstständige sind nicht gebunden.

RegelGrenzeFundstelleWas in der Praxis passiert
Höchstarbeitszeit8 Stunden werktäglich, bis 10 möglich§ 3 ArbZGÜber 8 nur, wenn der Schnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt.
Ruhepause30 Min. ab mehr als 6 h, 45 Min. ab mehr als 9 h§ 4 ArbZGAufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Länger als 6 Stunden am Stück ist nicht erlaubt.
Ruhezeit11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen§ 5 ArbZGDer Klassiker: abends um 22 Uhr Schluss, morgens um 8 Uhr wieder da – das sind nur 10 Stunden.
SonntagsarbeitGrundsätzlich verboten§ 9 ArbZGZahlreiche Ausnahmen, etwa Gastronomie, Pflege, Verkehr. Der Rechner prüft das nicht.

Der Rechner ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende, engere Regeln enthalten.

Muss man Arbeitszeit erfassen? Der Stand in 2026

Ja – und zwar schon länger, als viele annehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass sich die Pflicht, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen, bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ergibt. Es brauchte dafür kein neues Gesetz; die Pflicht galt ab dem Tag der Entscheidung.

Was es bis heute nicht gibt, ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie erfasst wird. Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt vor und würde die elektronische Erfassung zur Regel machen, ist aber nicht in Kraft. Bis dahin gilt: Die Erfassung muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein – ein sauber geführter Stundenzettel auf Papier erfüllt das.

Für Selbstständige gilt das ArbZG nicht. Wer aber nach Stunden abrechnet, braucht denselben Nachweis aus einem anderen Grund: Der Kunde will wissen, wofür er zahlt, und das Finanzamt will es im Zweifel auch.

So führst du den Zettel so, dass er im Streitfall trägt

Vier Punkte, an denen Stundenzettel in der Praxis auseinanderfallen.

  1. Täglich eintragen, nicht am Monatsende

    Ein Zettel, der am 31. für alle 20 Arbeitstage ausgefüllt wird, ist keine Erfassung, sondern eine Schätzung. Das sieht man ihm an – und es entwertet ihn genau dann, wenn er zählen soll.

  2. Pausen eintragen, auch die kurzen

    Eine nicht eingetragene Pause verlängert die ausgewiesene Arbeitszeit. Das klingt zunächst günstig, führt aber dazu, dass der Zettel gegen § 4 ArbZG verstößt – und dann ist er ein Beleg gegen den Betrieb.

  3. Nachtschichten über Mitternacht sauber trennen

    Eine Schicht von 22 bis 6 Uhr gehört rechnerisch zum Anfangstag. Der Rechner oben erkennt das automatisch und weist die acht Stunden dem Tag zu, an dem die Schicht begann.

  4. Aufbewahren, mindestens zwei Jahre

    Für Aufzeichnungen über die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit schreibt § 16 ArbZG zwei Jahre vor. Wer den Zettel auch für die Lohnabrechnung nutzt, sollte sich an den längeren steuerlichen Fristen orientieren.

Warum der Zettel hier liegen bleibt und nicht bei uns

Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten. Ein Stundenzettel verrät, wann jemand kommt, wie lange er bleibt und wann er länger bleiben musste – das gehört nicht auf einen fremden Server, nur weil man addieren wollte.

Dieser Rechner läuft deshalb vollständig im Browser. Er speichert den Zettel im lokalen Speicher deines Geräts, damit er beim versehentlichen Neuladen nicht weg ist, und schickt ihn nirgendwohin. Der Wechsel auf eine andere Woche leert ihn wieder.

Der Ausdruck ist bewusst schlicht gehalten: Tabelle, Summe, Unterschriftenzeile. Kein Menü, kein Logo, keine Werbung – ein Stundenzettel, den man abheften kann.

Der Unterschied, den kaum jemand kennt

Gleicher Preis, gleicher Funktionsumfang – plus deutschsprachiger Ansprechpartner

ActiveCampaign kostet über das Advertal Partner-Netzwerk exakt so viel wie im Direktbezug. Du startest deinen Account über uns oder verknüpfst deinen bestehenden; Preis und Funktionsumfang bleiben unverändert. Dazu bekommst du einen persönlichen Ansprechpartner auf Deutsch – ohne Aufschlag, ohne zusätzliche Vertragsbindung. Der offizielle Support von ActiveCampaign bleibt dir daneben erhalten.

Häufige Fragen

Wie rechnet man Arbeitszeit richtig aus?

Ende minus Beginn ergibt die Anwesenheit, davon wird die Pause abgezogen. Aus 9:00 bis 17:30 mit 30 Minuten Pause werden 8 Stunden Arbeitszeit. Für die Lohnabrechnung wird daraus meist die Dezimalschreibweise: 8:00 Stunden sind 8,00 Industriestunden.

Was sind Industriestunden und Industrieminuten?

Industriestunden sind Stunden in Dezimalschreibweise. Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde, also 36 Sekunden. Zum Umrechnen teilt man die Minuten durch 60: 30 Minuten werden zu 0,50, 45 Minuten zu 0,75, 20 Minuten zu 0,33. Die Verwechslung von 7:30 mit 7,30 ist der häufigste Fehler beim Abrechnen und kostet zwölf Minuten je Tag.

Wie viel Pause ist gesetzlich vorgeschrieben?

Nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten ist nicht zulässig.

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?

Werktäglich acht Stunden. Auf zehn Stunden verlängert werden darf nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Der Rechner oben weist beide Schwellen aus.

Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass die Pflicht zur Einführung eines Erfassungssystems bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz folgt. Ein eigenes Gesetz, das die elektronische Erfassung vorschreibt, gibt es bislang nicht – ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums liegt vor. Papier ist damit weiterhin zulässig, solange die Erfassung objektiv, verlässlich und zugänglich ist.

Wie trage ich eine Nachtschicht über Mitternacht ein?

Ganz normal mit Beginn 22:00 und Ende 06:00. Der Rechner erkennt, dass das Ende vor dem Beginn liegt, und rechnet die Schicht über Mitternacht hinweg – acht Stunden, zugeordnet zum Tag des Beginns. Ohne diese Erkennung käme eine negative Arbeitszeit heraus.

Wie lange muss ein Stundenzettel aufbewahrt werden?

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind die Aufzeichnungen über die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Wer den Zettel zugleich als Grundlage der Lohnabrechnung nutzt, orientiert sich besser an den längeren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fristen.

Werden meine Arbeitszeiten hier gespeichert?

Nur auf deinem eigenen Gerät. Der Zettel liegt im lokalen Speicher deines Browsers, damit er beim Neuladen nicht verloren geht, und wird zu keinem Zeitpunkt an uns oder einen Dritten übertragen. Ein Wechsel auf eine andere Woche leert ihn.

Tom Wenk, Gründer der Advertal GmbH, im Gespräch mit dem ActiveCampaign-Team

Geprüft von

Tom Wenk, Gründer und Geschäftsführer von Advertal

Tom Wenk arbeitet seit 2017 ausschließlich mit ActiveCampaign. Mit Advertal betreut er heute über 200 Unternehmen im deutschsprachigen Raum, sitzt im ActiveCampaign Customer Advisory Board und im Partner Advisory Subcommittee und hat über 280 kostenlose Tutorials zur Plattform veröffentlicht. Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dieser Praxis und aus Quellen, die wir am 27. August 2026 selbst geprüft haben.

Stunden zählen ist das eine. Sie sinnvoll füllen das andere.

Ein großer Teil der Woche geht für Aufgaben drauf, die sich wiederholen: nachfassen, erinnern, weiterleiten. Genau die nehmen wir mit ActiveCampaign aus dem Kalender heraus.

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