Sie gilt nicht je Land, sondern insgesamt
Es sind 10.000 Euro für alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in der EU zusammen. Wer 4.000 Euro nach Österreich, 4.000 nach Frankreich und 3.000 in die Niederlande verkauft, hat die Grenze überschritten – nicht dreimal knapp verfehlt.




